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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes – WZG§4UmwSchBek

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1(Inhalt:
2Nicht darstellbares Kennzeichen, mit Namen und Abkürzung,

(Kennzeichen schwarz-weiß, Abkürzung grün)

Fundstelle: BGBl. I 1993, 1158)

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26